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Steuerarten

Unternehmenssteuern & Privatsteuern - kurz und knapp.

Unternehmen

Privat

Ø-Unternehmensbesteuerung (2018)

(Unternehmen)

29 %; DAX30 Ø 24,9 %
Die durchschnittliche Besteuerung der Unternehmen in Deutschland im Jahr 2018 betrug 29 %. Die DAX30 Konzerne zahlten durchschnittlich 24,9 % Unternehmenssteuer.

Abgeltungssteuer (Dividendenbesteuerung)

(Unternehmen)

Zahlt ein Unternehmen Gewinne an private Anteilseigner aus, muss eine Abgeltungssteuer von 25 % entrichtet werden.

Einfuhrumsatzsteuer

(Unternehmen)

Kauft ein deutsches Unternehmen Waren aus einem Nicht-EU-Staat muss es die Einfuhrumsatzsteuer abgeben. Diese beträgt ebenfalls, wie die Erwerbsteuer, 19 % bzw. 7 %. Die Einfuhrumsatzsteuer wird gegenüber den Zollbehörden entrichtet.

Einkommenssteuer

(Unternehmen)

Gilt für alle Personen (und Personengesellschaften), die mehr Geld durch ihre Arbeit einnehmen, als sie ausgeben. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der progressive Steuersatz reicht von 14 % bis 42 % und ist abhängig vom jeweiligen Jahreseinkommen bzw. Jahresgehalt (ab 9.169 € bis 55.961 € Jahresgehalt; 45 % für jeden Euro ab 265.327 € Jahresgehalt). Für Einkommen, die unter dem Grundfreibetrag von 9.168 € p.a. liegen, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Erwerbsteuer

(Unternehmen)

Beim Handel von Unternehmen innerhalb der EU fallen keine Zölle an. Stattdessen fällt die Erwerbsteuer an. Sie orientiert sich am Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes. In Deutschland also 19 %. Kauft bspw. ein deutsches Unternehmen Waren aus Italien muss es 19 % Erwerbsteuer in Deutschland entrichten.

Gewerbesteuer

(Unternehmen)

Gewerbesteuer müssen alle Unternehmen unabhängig von ihrer Form (ob Kapital- oder Personengesellschaften) entrichten. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhobenen. Sie variiert, da die Gemeinden die Steuersätze individuell festlegen. Zwei Bestandteile bestimmen den Gewerbesteuersatz: Erstens, die Steuermesszahl. Sie beträgt bundesweit 3,5 %. Zweitens, der sogenannte Hebesatz (offiziell: Gewerbesteuerhebesatz). Dieser ist örtlich verschieden, mindestens jedoch 200 %. Im Bundesdurchschnitt liegt der Hebesatz 2018 bei 394 %. Der Gewerbesteuer-Freibetrag für Personengesellschaften beträgt 24.500 €, der für Kapitalgesellschaften 5.000 €.

Ein Rechenbeispiel (für 2018):

Der Gewerbeertrag ist
250.000 €
Von diesem wird der jeweilge Freibetrag abgezogen
250.000 - 24.500 = 225.500 €
250.000 - 5.000 = 245.500 €
Die Steuermesszahl wird angewendet, das Ergebnis ist der Steuermessbetrag
3,5 % of 225.500 € = 7.892,50 €
3,5 % of 245.500 € = 8.575 €
Der Steuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Steuermessbetrag multipliziert, das Ergebnis ist die zu entrichtende Gewerbesteuer
in Duisburg (520 %): 7.892,50 € x 5,2 = 41.041 €
in Zossen (Brandenburg) (200 %): 7.892,50 € x 2,0 = 15.785 €

in München (490 %): 8.575 € x 4,9 = 42.017,50 €
in Leuna (Saxony-Anhalt) (263 %): 8.575 € x 2,63 = 22.552,25 €

Eine Personengesellschaft zahlt in Folge der unterschiedlichen Hebesätze in (bspw.) Duisburg deutlich mehr Gewerbesteuer als in Zossen (Brandenburg) oder eine Kapitalgesellschaft in München mehr als in Leuna (Sachsen-Anhalt).
Im Bundesdurchschnitt zahlt das Unternehmen (in diesem Rechenbeispiel) 31.096,45 € bzw. 33.785,50 € Gewerbesteuer.

Grundsteuer

(Unternehmen)

Die Grundsteuer wird auf den Besitz von Grundstücken erhoben. Es wird zwischen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche genutzte Grundstücke) und der Grundsteuer B (für sonstige bebaute und bebaubare Grundstück) unterschieden.
Der Grundsteuersatz ergibt sich aus dem „festgestellten Einheitswert des Grundstückes“, der Grundsteuermesszahl, und einem kommunalen Hebesatz. Die Grundsteuermesszahl liegt zwischen 0,26 % und 1 %, je nachdem wie das Grundstück genutzt wird und in welchem Bundesland es liegt. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgesetzt. Er ist jedoch nicht zwangsläufig der gleiche, wie der kommunalen Hebesatz für die Berechnung der Gewerbesteuer.
Berechnung: Einheitswert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

Die Grundsteuer soll noch vor Ende des Jahres 2019 reformiert werden.
Der „festgestellte Einheitswert des Grundstückes“ basiert auf einer Wertschätzung aus dem Jahr 1964 (für Grundstücke in der ehemaligen BRD) bzw. 1935 (für Grundstücke in der ehemaligen DDR). Insbesondere dieser Wert soll nach einer Reform neu berechnet werden.

Grunderwerbsteuer

(Unternehmen)

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig fällig, wenn ein Grundstück gekauft oder übertragen wird. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises.

Kapitalertragssteuer (Dividendenbesteuerung)

(Unternehmen)

Führt ein deutsches Tochterunternehmen eine Dividendenzahlung (Gewinnausschüttungen an eine ausländische Muttergesellschaft) durch, muss das Tochterunternehmen eine 25 %ige Kapitalertragssteuer abgeben.

Körperschaftssteuer (für Kapitalgesellschaften)

(Unternehmen)

Die Körperschaftssteuer fällt für alle Kapitalgesellschaften auf den zu versteuernden Unternehmensgewinn an. Sie beträgt einheitlich 15 %. Sie ist sowohl für einbehaltene als auch ausgeschüttete Gewinne fällig/abzuführen. Für Unternehmen mit (Vorstands-) Sitz in Deutschland gilt sie auf den weltweit generierten Gewinn. Unternehmen mit (Vorstands-) Sitz im Ausland, zahlen nur auf den in Deutschland generierten Gewinn Körperschaftssteuer.

Solidaritätszuschlag

(Unternehmen)

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der jeweiligen Körperschaftssteuer bzw. Einkommensteuer und ist zusätzlich zu dem jeweiligen Steuersatz zu zahlen. Für Kapitalgesellschaften also 5,5 % von 15(%), was 0,825 % entspricht. Der Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag beträgt 15,825 %. Für Personengesellschaften ist der Solidaritätszuschlag variabel, da er sich auf den jeweiligen Einkommensteuersatz des Gesellschafters/des Unternehmens bezieht. Ist der Einkommensteuersatz 30 %, beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % von 30(%), also 1,65 %. Einkommenssteuer inklusive Solidaritätszuschlag ergeben (in diesem Beispiel) 31,65 %.

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Umsatzsteuer

(Unternehmen)

Umsatzsteuer fällt für den Erwerb bzw. Verkauf von Gütern und Dienstleistungen an. Der reguläre Satz beträgt 19 %. Für bestimmte Produkte, formell „Bedarfsgegenstände und alltägliche Dienstleistungen” (z.B. Lebensmittel, Zeitungen, ÖPNV) genannt, gilt ein reduzierter Satz von 7 %. Für manche Dienstleistungen (wie z.B. Bank- und Gesundheitsdienstleistungen oder gemeinnützige Arbeit) gilt keine Umsatzsteuer.

Unternehmenssteuer

(Unternehmen)

Unternehmenssteuer wird in Deutschland in zwei Stufen erhoben. In die ersten Stufe fallen Körperschaftssteuer oder Einkommenssteuer. Körperschaftssteuer zahlen alle Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft agieren (bspw. AG, GmbH etc.). Einkommenssteuer gilt für alle Unternehmen, die als Personengesellschaften agieren (bspw. GbR, KG etc.).
In der zweiten Stufe fällt die Gewerbesteuer an. Sie ist von allen Unternehmen, ob Kapital- oder Personengesellschaft, abzuführen.

Vorsteuer

(Unternehmen)

Kauft ein Unternehmen Waren oder nimmt Dienstleistungen in Anspruch, zahlt es selbst Umsatzsteuer. Diese vom Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer kann mit der eingenommen Umsatzsteuer als Vorsteuer verrechnet werden. Das ist dann der sogenannte Vorsteuerabzug.

Abgeltungssteuer (Dividendenbesteuerung)

(Privat)

Die Abgeltungssteuer ist eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer. Seit 2009 wird die Kapitalertragssteuer als Abgeltungssteuer bezeichnet. Sie fällt auf alle Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen an und beträgt 25 %. Erhältst du von der Bank Zinsen oder hast sonstige Erträge bspw. aus Aktienfonds werden 25 % der Zinsen bzw. Erträge als Abgeltungssteuer fällig. Da die Abgeltungssteuer eine sogenannte Quellensteuer ist, wird sie automatisch einbehalten. D.h. die Summe der Zinsen oder (Aktien-) Erträge, die du erhälst, ist schon um 25 % gekürzt. Die genauen Zahlen findest du in der Regel im Steuerbescheid deiner Bank. Erträge bis 801 € pro Jahr (1.602 für Ehepaare) sind steuerfrei. Aber Achtung: es muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden, damit die Steuer nicht automatisch abgeführt wird. Ansonsten müssen gezahlte Steuern auf Erträge unter 801 € mit der Steuererklärung zurückgeholt werden.

Ehegattensplitting

(Privat)

Beim Ehegattensplitting geben verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner*innen eine gemeinsame Steuererklärung ab. Sie gelten steuerrechtlich dann als eine Person. Durch die sogenannte gemeinsame Veranlagung lässt sich in der Regel Einkommensteuer sparen. Vor allem, wenn die Partner*innen deutlich unterschiedlich verdienen.

Einkommenssteuer

(Privat)

Gilt für alle Personen (und Personengesellschaften), die mehr Geld durch ihre Arbeit einnehmen, als sie ausgeben. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der progressive Steuersatz reicht von 14 % bis 42 % und ist abhängig vom jeweiligen Jahreseinkommen bzw. Jahresgehalt (ab 9.169 € bis 55.961 € Jahresgehalt; 45 % für jeden Euro ab 265.327 € Jahresgehalt). Für Einkommen, die unter dem Grundfreibetrag von 9.168 € p.a. liegen, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Lohnsteuer

(Privat)

Die Lohnsteuer und die Einkommenssteuer unterscheiden sich nur in ihrer Erhebungsform. Die Berechnung des jeweiligen Steuersatzes ist dieselbe. Arbeitnehmer*innen zahlen Lohnsteuer, die automatisch durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen wird. Selbstständige beispielsweise, zahlen Einkommenssteuer. Diese wird nicht automatisch abgezogen, sondern muss selbst errechnet und dem Finanzamt gemeldet werden.

Erbschaftssteuer

(Privat)

Erhältst du eine Erbschaft, wie zum Beispiel Geld oder eine Immobilie, musst du Erbschaftssteuer zahlen. Aber - gute Nachricht - nicht immer. Die Erbschaftssteuer hängt sowohl von der Summe oder dem Wert des Erbes ab, als auch vom Beziehungsverhältnis zum Verstorbenen. Je enger das Beziehungs- bzw. Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher ist der Freibetrag, desto weniger Erbschaftssteuer muss gezahlt werden. Zudem teilt dich das Finanzamt in Steuerklassen ein (nicht die gleiche wie bei der Einkommens- bzw. Lohnsteuer), die den später zu zahlenden Prozentsatz bestimmen.

Grundfreibetrag

(Privat)

Jedes Jahreseinkommen bis zur Summe des Grundfreibetrags ist steuerfrei. Im Jahr 2019 sind das 9.168 €, 2020 werden es 9.408 € sein. Das heißt erst auf einen Jahresverdienst über der Summe des Grundfreibetrags, müssen Steuern gezahlt werden.

Grundsteuer

(Privat)

Die Grundsteuer wird auf den Besitz von Grundstücken erhoben. Es wird zwischen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche genutzte Grundstücke) und der Grundsteuer B (für sonstige bebaute und bebaubare Grundstück) unterschieden.
Der Grundsteuersatz ergibt sich aus dem „festgestellten Einheitswert des Grundstückes“, der Grundsteuermesszahl, und einem kommunalen Hebesatz. Die Grundsteuermesszahl liegt zwischen 0,26 % und 1 %, je nachdem wie das Grundstück genutzt wird und in welchem Bundesland es liegt. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgesetzt. Er ist jedoch nicht zwangsläufig der gleiche, wie der kommunalen Hebesatz für die Berechnung der Gewerbesteuer.
Berechnung: Einheitswert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

Die Grundsteuer soll noch vor Ende des Jahres 2019 reformiert werden.
Der „festgestellte Einheitswert des Grundstückes“ basiert auf einer Wertschätzung aus dem Jahr 1964 (für Grundstücke in der ehemaligen BRD) bzw. 1935 (für Grundstücke in der ehemaligen DDR). Insbesondere dieser Wert soll nach einer Reform neu berechnet werden.

Grunderwerbsteuer

(Privat)

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig fällig, wenn ein Grundstück gekauft oder übertragen wird. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises.

KFZ-Steuer

(Privat)

Für Fahrzeuge, die bis 2009 zugelassen wurden, wird die KFZ-Steuer anhand des Hubraums berechnet. Für Neuzulassungen ab 2009 anhand des Hubraums und des CO2-Ausstoßes. Mit der Zulassung sind Autos automatisch für die KFZ-Steuer angemeldet. Die KFZ-Steuer wird einmal im Jahr vom Zoll abgebucht.

Kinder & Steuern

(Privat)

Bei Kindern gilt: es gibt entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Für die meisten Eltern lohnt sich das monatliche Kindergeld von 204 € pro Kind mehr, als der Kinderfreibetrag. Ab 3 Kindern gibt es 210 € pro Kind, für jedes weitere 235 €. Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2019 beträgt 7.620 € (bei einer gemeinsamen Steuererklärung) oder 3.810 € pro Elternteil. Bei der Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch ob sich die Auszahlung des Kindergelds oder die Anwendung des Kinderfreibetrag günstiger für die Eltern auswirkt. Das heißt es lohnt sich zunächst einmal das Kindergeld zu beantragen und die Steuererklärung abzuwarten.

Kinderfreibetrag

(Privat)

Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2019 beträgt 7.620 € (bei einer gemeinsamen Steuererklärung) oder 3.810 € pro Elternteil. Für 2018 sind es 7.428 € oder 3.714 €. Für 2017 7.356 € oder 3.678 €.

Kinderzuschlag

(Privat)

Für Geringverdiener gibt es noch den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und beträgt bis zu 185 € monatlich.

Kirchensteuer

(Privat)

Die Kirchensteuer beträgt, je nach Bundesland, 9 % oder 8 % deiner persönlichen Einkommenssteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in den anderen Bundesländern 9 %.

Pendlerpauschale

(Privat)

Der Staat gewährt allen Berufstätigen, die nicht von zuhause aus arbeiten, einen von der Steuer absetzbaren Betrag - die Pendlerpauschale. Fährst du also täglich zur Arbeit - ob mit dem Auto, den Öffentlichen oder dem Fahrrad - kannst du für jeden zurückgelegten Kilometer 30 Cent als Werbungskosten geltend machen. Ein Beispiel: Fährst du jeden Tag insgesamt 30 Kilometer zur Arbeit und zurück und das an 225 Arbeitstagen im Jahr kannst du 2.025 € mit der Pendlerpauschale von der Steuer absetzen (30 x 0,3 x 225 = 2 025). Das geht übrigens auch, wenn du die Strecke zu Fuß zurücklegst. Zu beachten ist jedoch, dass nur mit dem Auto zurückgelegte Kilometer bis zu einer beliebigen Summe geltend gemacht werden können. Für alle anderen Fortbewegungsmittel gilt eine Obergrenze von 4.500 € im Jahr.

Schenkungssteuer

(Privat)

Die Schenkungssteuer unterscheidet sich in ihrer Berechnung nicht von der Erbschaftssteuer. Verschenkte und vererbte Werte oder Immobilien werden steuerlich gleich behandelt. Es gelten die gleichen Berechnungstabellen wie bei der Erbschaftssteuer (siehe Infografik Erbschaftssteuer). Bei einer Schenkung gibt es jedoch ein paar Tricks, wie sich mehr Geld sparen lässt als bei einer Erbschaft.

Solidaritätszuschlag

(Privat)

Alle Steuerpflichtigen müssen 5,5 % ihres jeweiligen Einkommenssteursatzes zusätzlich abgegeben. Ist dein Lohn- bzw. Einkommenssteuersatz bspw. 30 % sind es 5,5 von 30 also 1,65 %. Dein Lohn- bzw. Einkommenssteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag beträgt also 31,65 %.) Wer jährlich weniger als 972 € (ledig) oder 1.944 € (Ehepaar) Lohn- oder Einkommenssteuer abgibt, muss keinen Soli zahlen. Für (Einkommenssteuer-) Zahlungen bis 1.340 € (ledig) oder 2.680 € (Ehepaar) gilt ein verringerter Prozentsatz. Ab einer jährlichen Summe von über 1.340 € sind es die vollen 5,5 %.

Erfahre mehr über das Thema und teste unseren Rechner hier.

Sonderausgaben

(Privat)

Als Sonderausgaben zählen verschiedene private Ausgaben, die man in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen kann. Es gibt zum einen die Versorgungsaufwendungen, zu denen unter anderem Beiträge zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen. Zum anderen die generellen Sonderausgaben, in/bei denen unter anderem Spenden oder Unterhaltszahlungen absetzbar sind. Belege müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Aufbewahren solltest du sie trotzdem! (Siehe „Welche Belege müssen eingereicht werden?“)

Steuerfreibetrag

(Privat)

Nicht zu verwechseln mit dem „Grundfreibetrag”. Wer regelmäßige Kosten hat, die die von der Steuer absetzbar sind, kann sich diese schon vor der Steuererklärung beim Finanzamt eintragen lassen. Ist ein Steuerfreibetrag vermerkt, zieht der Arbeitgeber automatisch weniger Geld vom monatlichen Gehalt ab. Um dir einen Steuerfreibetrag eintragen zu lassen, musst du bis November beim Finanzamt einen Antrag dazu stellen.

Steuerklasse

(Privat)

Es gibt sechs Steuerklassen in Deutschland. In welcher Steuerklasse du bist, hängt von deinem Familienstand und die Anzahl deiner Arbreitgeber ab. Du findest deine Steuerklasse z.B. auf deiner Lohnabrechnung oder deinem Steuerbescheid, oder du orientierst dich an der folgenden Tabelle:

Steuerklasse I trifft auf dich zu, wenn du ledig, geschieden oder verwitwet* bist (*im Jahr des Todes und im Folgejahr gilt Klasse III).

Steuerklasse II trifft auf dich zu, wenn du verheiratet, Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder alleinerziehend bist. Alleinerziehende müssen mit mindestens einem Kind zusammenleben und den Wechsel zu Steuerklasse II beantragen.

Steuerklasse III trifft auf dich zu, wenn du verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist und dein*e Partner*in Steuerklasse V wählt, nicht arbeitet oder weniger verdient, als du.

Steuerklasse IV trifft auf dich zu, wenn du verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist und dein*e Partner*in Steuerklasse IV wählt.

Steuerklasse V trifft auf dich zu, wenn du verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist und dein*e Partner*in Steuerklasse III wählt.

Steuerklasse VI trifft auf dich zu, wenn du mehr als eine*n Arbeitgeber*in hast.

Umsatzsteuer

(Privat)

Umsatzsteuer fällt für den Erwerb bzw. Verkauf von Gütern und Dienstleistungen an. Der reguläre Satz beträgt 19 %. Für bestimmte Produkte, formell „Bedarfsgegenstände und alltägliche Dienstleistungen” (z.B. Lebensmittel, Zeitungen, ÖPNV) genannt, gilt ein reduzierter Satz von 7 %. Für manche Dienstleistungen (wie z.B. Bank- und Gesundheitsdienstleistungen oder gemeinnützige Arbeit) gilt keine Umsatzsteuer.

Werbungskosten

(Privat)

Viele Kosten, die im Zusammenhang mit dem Job entstehen, können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die angegebenen Kosten können auf deine Einnahmen angerechnet werden und senken so die Steuerlast. Es gibt Geld zurück. Von der Fahrt zur Arbeit über Berufskleidung bis zu Umzugskosten oder die Anschaffung eines Laptops. Es gibt zahlreiche Ausgaben bzw. Anschaffungen, die du als Werbungskosten geltend machen kannst. Grundsätzlich gewährt dir das Finanzamt einen jährlichen Pauschalbetrag von 1.000 € für Werbungskosten. Das heißt 1.000 € können automatisch vom Einkommen abgezogen werden, ohne im Detail angegeben zu werden. Alle Ausgaben die eine Summe von 1.000 € übersteigen, müssen gesondert angegeben werden. Alle Angaben zu Werbungskosten kommen in die „Anlage N“. Belege müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Aufbewahren solltest du sie trotzdem! (Siehe „Welche Belege müssen eingereicht werden?“)

Quellensteuer

(Privat)

Quellensteuern sind Steuern, die automatisch von der „Quelle“ an das Finanzamt überweisen werden. Beispiele: Bei der Lohnsteuer überweist der Arbeitgeber (die „Quelle“ des Geldes) einen Teil deines Gehalts als Lohnsteuer an das Finanzamt. Bei der Abgeltungssteuer ist es in der Regel die Bank, die einen Teil deiner Zinserträge an das Finanzamt abführt.

Welche Belege müssen eingereicht werden?

(Privat)

Seit dem Steuerjahr 2018 müssen keine Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden. Nur auf Nachfrage des Finanzamt müssen Belege nachgereicht werden. Da es sich jedoch bei der Neuregelung um eine sogenannte Belegvorhaltepflicht handelt, solltest du die Belege trotzdem aufbewahren, um sie bei Aufforderung durch das Finanzamts nachreichen zu können.
Es hilft zudem, wenn du die Angaben in deiner Steuererklärung möglichst genau machst. Das Finanzministerium Brandenburg gibt auf seiner Seite einen Hinweis, wie „aussagekräftige“ und „nicht aussagekräftige“ Angaben aussehen können.