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Kfz-Steuer-Rechner 2020

Jedes zugelassene Fahrzeug ist automatisch für die Kfz-Steuer angemeldet. Sie wird einmal im Jahr vom Zoll eingefordert. Wie hoch deine Kfz-Steuer ausfällt, kannst du mit unserem Rechner ausrechnen.

Deine persönliche Kfz-Steuerzusammenfassung

*Die Zahlen in der Auflistung könnten höher ausfallen, als im Endergebnis wiedergespiegelt. Dies basiert auf der Art, wie bei der KraftstG gerundet wird.

CO₂-Ausstoß

CO₂-Steuer je g/km
Unversteuerter CO₂-Ausstoß
Steuerbar CO₂
Endsumme CO₂-Steuer

Hubraum

Hubraum-Steuer je 100 cm³
Endsumme Hubraum-Steuer

Endsummen

Jährliche Kfz-Steuer

Alle Angaben sind ohne Gewähr und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.

Du hast eine eigene Homepage und würdest unseren Rechner gerne als Widget einpflegen? Schreibe uns gerne eine E-Mail an kontakt@steuerberater.com.

Etwas Hintergrundwissen —

Kfz-Steuer-Rechner

PKW

Die Berechnung der KFZ-Steuer orientiert sich an verschiedenen Eigenschaften deines Autos. Dabei spielen sowohl Hubraum, CO₂-Ausstoß, als auch Zulassungsdatum eine Rolle. Im Folgenden geben wir dir eine Übersicht, welches die wichtigsten Parameter der KFZ-Steuer-Berechnung sind.

Für Erstzulassungen bis Juni 2009 wird die KFZ-Steuer anhand des Hubraums und einer im Fahrzeugschein vermerkten Schlüsselnummer, die dein Auto in eine bestimmte Schadstoffklasse einordnet, berechnet.
Ab Juli 2009 gilt das neue System, welches zusätzlich zum Hubraum den CO₂-Ausstoß deines Autos in die Berechnung der Steuer mit einbezieht.
Eine Besonderheit gilt für Fahrzeuge, die zwischen November 2008 und Juni 2009 erstmals zugelassen wurden. Sie werden entweder nach dem alten oder neuem System berechnet, je nachdem welches günstiger ausfällt.

Zwei Faktoren bestimmen das neue System:
Im ersten bezahlst du pro angefangenen 100 cm³ Hubraum 2 € für einen Benziner und 9,50 € für einen Diesel.
Im zweiten Faktor fällt der CO₂-Ausstoß zu Buche. Bei diesem ist wieder das Zulassungsdatum relevant. Je nachdem, wann dein Auto zugelassen wurde, gilt ein bestimmter Grenzwert des CO₂-Ausstoßes in Gramm pro Kilometer, der steuerfrei ist. Für jedes weitere Gramm, das pro Kilometer über diesen Grenzwerten ausgestoßen wird, zahlst du 2 €.

Erstzulassung Grenzwert
(in Gramm pro Kilometer)
Bis zum 31.12.2011 120 g/km
Ab 2012 110 g/km
Ab 2014 95 g/km
Die relevanten Angaben zur Berechnung der Steuer findest du in deinem Fahrzeugschein:
  • Das Erstzulassungsdatum findest du unter Punkt B. Im alten Fahrzeugschein unter Punkt 32.
  • Ob dein Auto ein Diesel oder Benziner ist, steht unter Punkt 3. Im alten Fahrzeugschein unter Punkt 5.
  • Die Größe des Hubraums steht unter Punkt 1. Im alten Fahrzeugschein in Punkt 8.
  • Den CO₂-Ausstoß deines Autos findest du im Fahrzeugschein unter V.7. Die Schlüsselnummer zur Schadstoffklasse im alten Fahrzeugschein unter Punkt 14.

Motorrad —

Für Motorräder gilt nur der Hubraum als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer. Pro angefangene 25 cm³ Hubraum bezahlst zu 1,84 €. Hat dein Motorrad maximal 125 cm³ Hubraum und eine Leistung, die nicht über 11 kW liegt, ist es steuerfrei. Juchhei!

Elektrofahrzeuge —

Reine Elektrofahrzeuge profitieren von einer Befreiung oder Vergünstigung der KFZ-Steuer. Für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 zugelassen wurden oder werden, muss 10 Jahre lang keine KFZ-Steuer bezahlt werden. Für elektrisch angetriebene PKW, die bis zum 17. Mai 2011 zugelassen wurden, gilt eine Steuerbefreiung von 5 Jahren. Es gilt immer das Datum der Erstzulassung. Kaufst du bspw. ein gebrauchtes Elektrofahrzeug, erhältst du noch eine anteilige Steuerbefreiung abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.

Oldtimer —

Für einen Oldtimer zahlst du pauschal 191,37 € KFZ-Steuer pro Jahr.
Um ein Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) zu erhalten muss dein Auto mindestens 30 Jahre alt sein. Das Datum der Erstzulassung ist hier ausschlaggebend. Das Alter allein reicht jedoch nicht aus. Es hängt auch vom Zustand deines Wagens ab. Es gibt einen Katalog des Oldtimer-Weltverbands FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) in dem bestimmte Kriterien festgelegt sind, die dein Auto erfüllen muss, damit es als Oldtimer anerkannt wird. Dazu gehören z.B. eine originale Karosserie und Motor. Bevor du also ein H-Kennzeichen erhalten kannst, muss dein Auto in einem so genannten Oldtimergutachten von Sachverständigen geprüft werden und bestehen.

Nutzfahrzeuge —

Nutzfahrzeuge, wie z.B. LKW oder Busse, werden nach ihrer Gesamtmasse besteuert. Entscheidend ist ob sie unter oder über 3.500 kg wiegen. Unter 3.500 kg Gesamtgewicht wird ein Betrag, abhängig vom spezifischen Gewicht, pro angefangenen 200 kg erhoben. Für Fahrzeuge über 3.500 kg werden zusätzlich nach Schadstoff- oder Geräuschklasse besteuert. Genaue Zahlen findest du hier.

Wohnmobile —

Die Steuer für Wohnmobile richtet sich vor allem nach dem Gewicht. Zudem spielt die Schadstoffklasse eine Rolle. Für jede angefangenen 200 kg Gesamtgewicht entsteht eine Gebühr zwischen 10 und 40 €.
Genaue Zahlen findest du hier.

Leichtfahrzeuge —

Leichtfahrzeuge sind Fahrzeuge wie z.B. Quads, Trikes oder ähnliche. Ihre KFZ-Steuer berechnet sich anhand ihres Hubraums und ihrem Schadstoffausstoß. Pro angefangenen 100 cm³ Hubraum werden folgende Summen fällig:

Schadstoffausstoß Benziner Diesel
Einhalten der für solche Fahrzeuge verbindlichen Grenzwerte der Richtlinie 97/24/EG 21,07 € 33,29 €
Nichterfüllen der Grenzwerte der Richtlinie 25,36 € 37,58 €