Alle Angaben sind ohne Gewähr und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Du hast eine eigene Homepage und würdest unseren Rechner gerne als Widget einpflegen? Schreibe uns gerne eine E-Mail an kontakt@steuerberater.com.
Du bezahlst Kirchensteuer auf dein Einkommen, wenn du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast und Mitglied einer staatlich anerkannten Kirche bist. In Deutschland sind das die Katholische Kirche und die Evangelische Landeskirche. Zudem sind die jüdischen Kultusgemeinden und die israelitischen Kirchengemeinden, sowie weitere christliche Kirchengemeinschaften staatlich anerkannt und können somit Kirchensteuer erheben. Mitglieder muslimischer Gemeinschaften, beispielsweise, zahlen keine Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer beträgt, je nach Bundesland, 9 % oder 8 % deiner persönlichen Einkommenssteuer.
In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in den anderen vierzehn Bundesländern 9%.
Damit die Kirchensteuer nicht ins Uferlose wächst, wird sie bei einer bestimmten Einkommensgrenze gekappt.
Das führt zu der kuriosen Situation, dass Kirchgänger mit niedrigem Einkommen den vollen Steuersatz bezahlen müssen, Kirchenmitglieder mit höherem Einkommen dagegen nur etwa 3,5 %. Diese Kappung muss manchmal noch beantragt werden.
Zusätzlich zu den 8 % oder 9 % Kirchensteuer gibt es vereinzelt noch das Kirchgeld.
Dieses zusätzliche Kirchgeld wird beispielsweise im Bistum Limburg oder in der Evangelischen Kirche im Rheinland und in der Evangelischen Kirche der Pfalz erhoben.
Zudem kann es vorkommen, dass bei gemeinsam veranlagter Steuererklärung, in der ein*e Partner*in nicht kirchensteuerpflichtig ist, ein Kirchgeld verlangt wird, und der konfessionslose Partner zahlen muss. Mehr zu den genauen Zahlen und dem Kirchgeld für Paare findest du hier.