Alle Angaben sind ohne Gewähr und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
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In Wirklichkeit ist es aber, wie bei den meisten Dingen, weniger kompliziert, als es zuerst aussieht. Mit unserem Rechner kommst du der Wahrheit schnell näher. Gib einfach die relevanten Daten ein und berechne dein Nettogehalt. Unser Brutto Netto Rechner funktioniert für 2019 und für 2020.
Es gibt sechs Steuerklassen in Deutschland. In welcher Steuerklasse du bist, hängt von deinem Familienstand und die Anzahl deiner Arbreitgeber ab. Du findest deine Steuerklasse z.B. auf deiner Lohnabrechnung oder deinem Steuerbescheid, oder du orientierst dich an der folgenden Tabelle:
Steuerklasse I trifft auf dich zu, wenn du ledig, geschieden oder verwitwet* bist (*im Jahr des Todes und im Folgejahr gilt Klasse III).
Steuerklasse II trifft auf dich zu, wenn du verheiratet, Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder alleinerziehend bist. Alleinerziehende müssen mit mindestens einem Kind zusammenleben und den Wechsel zu Steuerklasse II beantragen.
Steuerklasse III trifft auf dich zu, wenn du verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist und dein*e Partner*in Steuerklasse V wählt, nicht arbeitet oder weniger verdient, als du.
Steuerklasse IV trifft auf dich zu, wenn du verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist und dein*e Partner*in Steuerklasse IV wählt.
Steuerklasse V trifft auf dich zu, wenn du verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bist und dein*e Partner*in Steuerklasse III wählt.
Steuerklasse VI trifft auf dich zu, wenn du mehr als eine*n Arbeitgeber*in hast.
Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2019 beträgt 7.620 € (bei einer gemeinsamen Steuererklärung) oder 3.810 € pro Elternteil. Für 2018 sind es 7.428 € oder 3.714 €. Für 2017 7.356 € oder 3.678 €.
Die Pflegeversicherung wurde 1996 eingeführt. Sie wird vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit gleichen Anteilen bezahlt. Sie dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Jede Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag. In dieser Liste kannst du herausfinden, wie hoch der deiner Krankenkasse ist. Solltest du keinen Wert finden, nutze 0,9 % als Richtwert.
Nicht zu verwechseln mit dem „Grundfreibetrag”. Wenn du regelmäßige Kosten hast, die von der Steuer absetzbar sind, kannst du diese schon vor der Steuererklärung beim Finanzamt eintragen lassen. Ist ein Steuerfreibetrag vermerkt, zieht der Arbeitgeber automatisch weniger Geld vom monatlichen Gehalt ab. Um dir einen Steuerfreibetrag eintragen zu lassen, musst du bis November beim Finanzamt einen Antrag dazu stellen.