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Verfasst von: Yuna am 10.03.2006 16:02
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THEMA: §16 Abs. 1 Z 3b
Könnten sie mir bitte erklären was die einbehaltenen freiwilligen Beiträge gemäß §16 Abs. 1 Z 3b sind? Zählt da vielleicht die Betriebsratsumlage und/oder der Gewerkschaftsbeitrag dazu? Freundliche Grüße
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.03.2006 16:02
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THEMA: re: §16 Abs. 1 Z 3b
Ja, darunter fallen Beiträge für die Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen.