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Verfasst von: Lukas am 09.10.2016 10:34


Hallo,
mein Problem: Ich habe etwas im AUGUST über meine Firma bei einer anderen Firma bestellt, diese Zahlung wäre somit für meine UVA im Q3 zu verbuchen.
nun ist es aber so, das diese zwar bei Ihrem Online Status meine Bestellung als bezahlt markiert haben, aber noch keine Buchung von meinem Konto getätigt haben.
Somit muss ich mich mit denen in Verbindung setzen und sie werden den Betrag erst im Oktober abbuchen, also relevant für Q4.
Ist nun das Rechnungsdatum oder die Buchung von meinem Bankkonto für die Buchhaltung relevant?
Mfg
mein Problem: Ich habe etwas im AUGUST über meine Firma bei einer anderen Firma bestellt, diese Zahlung wäre somit für meine UVA im Q3 zu verbuchen.
nun ist es aber so, das diese zwar bei Ihrem Online Status meine Bestellung als bezahlt markiert haben, aber noch keine Buchung von meinem Konto getätigt haben.
Somit muss ich mich mit denen in Verbindung setzen und sie werden den Betrag erst im Oktober abbuchen, also relevant für Q4.
Ist nun das Rechnungsdatum oder die Buchung von meinem Bankkonto für die Buchhaltung relevant?
Mfg
Verfasst von: C.M. am 09.10.2016 17:00


Das kommt darauf an, ob Sie in die Soll- oder Ist-Besteuerung fallen.
Der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs entsteht bei
Soll = die Leistung wurde erbracht und Sie als Kunde haben eine korrekte Rechnung erhalten (unabhängig vom Zahlungszeitpunkt)
Ist = erst, wenn die Leistung dann auch tatsächlich bezahlt wurde
Der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs entsteht bei
Soll = die Leistung wurde erbracht und Sie als Kunde haben eine korrekte Rechnung erhalten (unabhängig vom Zahlungszeitpunkt)
Ist = erst, wenn die Leistung dann auch tatsächlich bezahlt wurde
Verfasst von: Mara am 09.10.2016 18:01


Bei "Ist", Buchungsdatum oder Valutadatum (bezogen auf Kontoauszug)?
Verfasst von: C.M. am 10.10.2016 06:26


Valuta
Verfasst von: Lukas am 10.10.2016 08:10


Ich habe gelesen das "Leistungen, für welche die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse-Charge)" zwingend die SOLL Versteuerung anzuwenden ist, welche auf mich zutrifft da ich Lieferungen aus einem anderen EU Land erhalten habe. Da ich aber schon eine UVA im Q2 abgegeben habe und diese mittels IST Versteuerung gestellt wurde, wie muss ich vorgehen?
Muss ich nun einen Antrag auf SOLL Verteuerung stellen oder würde die SOLL Versteuerung nur auf mich zutreffen wenn ich buchführungspflichtig wäre?
Muss ich nun einen Antrag auf SOLL Verteuerung stellen oder würde die SOLL Versteuerung nur auf mich zutreffen wenn ich buchführungspflichtig wäre?