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Verfasst von: Someone am Date
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THEMA: Honorarnoten in Italien
Halli hallo,

kann ich als Musikerin aus Österreich in Italien ganz normal eine Honorarnote stellen und die bei meinem Einkommenssteuerausgleich so angeben als hätte ich in Österreich gespielt? Ich bin nicht Ust pflichtig, weil ich jährlich nicht so viel verdiene ...

Danke für die Antwort!
Verfasst von: Someone am Date
Nutzer-AvatarSteuerberater
Weiß Veronika. Mag
THEMA: Honorarnoten in Italien
Ja, aus Österreichischer Sicht passt das.

Allerdings könnten Sie unter Umständen in Italien steuerpflichtig werden.

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