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Verfasst von: Alex am 29.11.2013 14:59
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THEMA: Verf 24 - Formular
Hallo,

ich habe eine Frage zum Fragebogen des Finanzamts zur Betriebseröffnung (Verf 24). Dort ist folgender Punkt auszufüllen:"Antrag gemäß § 20 Abs. 1 UStg 1994" was soll ich da rein schreiben?

und eine weitere Frage hätte ich noch , ich will "kleinunternehmerregelung " in Anspruch nehmen (also stelle Rechnungen ohne Steuer aus) wie soll ich den Finanzamt es bekannt geben genügt es wenn ich bei dem Punk "

Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 (deren Jahresnettoumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt) werden weiters ersucht bekanntzugeben, ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 beabsichtigt ist." Nein ankreuze??


danke im Voraus

Alex
Verfasst von: Daniela Mühlmann am 29.11.2013 15:12
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THEMA: Verf 24 - Formular
Der Antrag gemäß Paragraph 20 UStG betrifft rechnungslegungspflichtige Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr beantragen wollen. Trifft auf Sie nicht zu. Da Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden wollen, kreuzen Sie beim Regelbesteuerungsantrag NEIN an. Meines Erachtens sollte aber ein Günstigkeitsvegleich angestellt werden. Sollte die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer beim Leistungsempfänger ein Durchlaufposten darstellen, dann ist in der Regel eine Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen günstiger. Ein Steuerberater kann Ihnen hier kompetent zur Seite stehen.


MFG
Verfasst von: Alex am 29.11.2013 15:35
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THEMA: Verf 24 - Formular
Danke Daniela!

lg
Alex