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Verfasst von: Markus am 26.05.2010 08:19


Guten Morgen,
Wir haben heute von einem deutschen Geschäftspartner eine Schadensrechnung erhalten auf der die Ust. extra angeführt ist. Normalerweise werden aber Schadensrechnungen doch ohne Ust. ausgestellt da es sich ja nicht um eine Lieferung oder Leistung handelt, oder? Bzw. der deutsche Unternehmer müsste an uns sowieso ohne Ust. mit RCS fakturieren oder sehe ich das falsch?
Danke
Wir haben heute von einem deutschen Geschäftspartner eine Schadensrechnung erhalten auf der die Ust. extra angeführt ist. Normalerweise werden aber Schadensrechnungen doch ohne Ust. ausgestellt da es sich ja nicht um eine Lieferung oder Leistung handelt, oder? Bzw. der deutsche Unternehmer müsste an uns sowieso ohne Ust. mit RCS fakturieren oder sehe ich das falsch?
Danke
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 26.05.2010 09:30


Lieber Markus,
Sie haben Recht - reiner "Schadenersatz" ist ohne Ust zu verrechnen. Eine exakte Beurteilung ist aber nur möglich wenn sowohl der Schaden bekannt ist als auch die Rechnung, was im Detail verrechnet wurde.
Oft kommt es z.B. dazu, dass ein zerstörtes Gut vom Geschädigten neu angeschafft wird und dann dieses Gut an den Schädiger mit Ust weiterverrechnet wird. Aus der Verrechnung eines Gegenstandes entsteht dann der Irrtum, dass Ust zu verrechnen wäre.
Sie können dies aber sicherlich mit Ihrem Geschäftspartner klären und wenn der sich bei seinem Steuerberater absichert sollte eine Rechnungsberichtigung kein Problem sein.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Sie haben Recht - reiner "Schadenersatz" ist ohne Ust zu verrechnen. Eine exakte Beurteilung ist aber nur möglich wenn sowohl der Schaden bekannt ist als auch die Rechnung, was im Detail verrechnet wurde.
Oft kommt es z.B. dazu, dass ein zerstörtes Gut vom Geschädigten neu angeschafft wird und dann dieses Gut an den Schädiger mit Ust weiterverrechnet wird. Aus der Verrechnung eines Gegenstandes entsteht dann der Irrtum, dass Ust zu verrechnen wäre.
Sie können dies aber sicherlich mit Ihrem Geschäftspartner klären und wenn der sich bei seinem Steuerberater absichert sollte eine Rechnungsberichtigung kein Problem sein.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Verfasst von: Markus am 26.05.2010 11:31


Danke Frau Hochweis,
So haben wir auch argumentiert, dass der reine Schadenersatz ja keine Lieferung oder Leistung darstellt und daher ohne Ust ist. Eine eventuelle Reparaturleistung ist ja gar nicht in Rechnung gestehlt worden, dann wäre ja auch die Ust. klar bzw ein Hinweis auf RCS, weil wir ja beide Unternehmer sind.
Aber die Sache ist mittlerweile geklärt, die Dame hat bei Ihrer Steuerberatung nachgefragt und ist belehrt worden. Wir erhalten eine neue Rechnung ohne USt.
Danke für Ihre schnelle Antwort.
So haben wir auch argumentiert, dass der reine Schadenersatz ja keine Lieferung oder Leistung darstellt und daher ohne Ust ist. Eine eventuelle Reparaturleistung ist ja gar nicht in Rechnung gestehlt worden, dann wäre ja auch die Ust. klar bzw ein Hinweis auf RCS, weil wir ja beide Unternehmer sind.
Aber die Sache ist mittlerweile geklärt, die Dame hat bei Ihrer Steuerberatung nachgefragt und ist belehrt worden. Wir erhalten eine neue Rechnung ohne USt.
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Verfasst von: Helmut Schlapak am 06.08.2010 12:43


Sehr geehrte Frau Hochweis!
ist diese Vorgehensweise auch im USTG geregelt? Könnten Sie uns den entsprechenden Abschnitt nennen?
Vielen Dank im Voraus für die promte Rückinfo!
ist diese Vorgehensweise auch im USTG geregelt? Könnten Sie uns den entsprechenden Abschnitt nennen?
Vielen Dank im Voraus für die promte Rückinfo!
Verfasst von: Thomas Höllerer am 07.09.2010 15:31


Sehr geehrte Frau Hochweis,
betrifft diese Vorgehensweise (Markus, 26.05.2010) auch Italien?
Vielen Dank für eine Rückinfo!
betrifft diese Vorgehensweise (Markus, 26.05.2010) auch Italien?
Vielen Dank für eine Rückinfo!