DE / EN
Finde Steuerberater in deiner Nähe
www.steuerberater.com - Steuerforum
Thread geschlossen.
Verfasst von: Rene am 15.08.2009 13:12
Nutzer-Avatar
THEMA: Wohnsitz in Österreich, arbeiten in Deutschland
Hallo!

Ich, mit Wohnsitz in Österreich/Kärnten, plane die Annahme eines Jobangebotes in Berlin. Geplant wäre wöchentlich von Österreich nach Deutschland zu pendeln. Unterkunft in Berlin würde ich bei einem Bekannten finden. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich dies als Zweitwohnsitz? melden muß bzw. wo ich nun genau Lohn/Einkommenssteuer zahlen muß und welche Behördengänge ich zu erledigen habe?

Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus? Bleibt diese in Österreich oder muß ich mich in Deutschland versichern?

Danke im Voraus

Grüße René
Verfasst von: Gast am 17.08.2009 07:20
Nutzer-Avatar
THEMA: RE: Wohnsitz in Österreich, arbeiten in Deutschland
Lieber Rene, Wenn Sie in Deutschland ein Dienstverhältnis annehmen, dann sind sie mit diesem dort "lohnsteuer"-pf´loichtig und unterliegen auch dort der Sozialversicherung. Diese Meldungen werden durch ihren neuen Dienstgeber durchgeführt.. Wenn zu in Österreich weiterhin ihren Wohnsitz behalten und hier auch noch Einkünfte haben, dann müssten Sie in Österreich eine Einkommensteuererklärung abgeben, wobei die Einkünfte aus dem deutschen Dienstverhältnis nicht nochmals versteuert werden. In Deutschland brauchen meiner Information nach Österreicher noch immer eine behördliche Arbeitsbewilligung - trotz EU - das müssten Sie aber von Ihrem Arbeitgeber erfrahren und nach meiner Information bekommen Sie diesen Schein auf dem deutschen Arbeitsamt. Mit besten Grü0en Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: René am 17.08.2009 16:46
Nutzer-Avatar
THEMA: RE: Wohnsitz in Österreich, arbeiten in Deutschland
Danke für die rasche und kompetente Antwort, Bin am Wochenende noch auf folgendes gestoßen: In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein Grundrecht. Staatsangehörige eines EWR-Landes können somit in einem anderen EWR-Land zu denselben Bedingungen wie die Bürger des jeweiligen Staates arbeiten. EU-Bürger aus Belgien, Dänemark,...., Österreich, .....und Zypern genießen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland und benötigen daher zur Arbeitsaufnahme keine Arbeitserlaubnis. Quelle: EURES http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8105&acro=living&lang=de&parentId=7745&countryId=DE&living= Demnach sollte ich keine Arbeitsbewilligung benötigen. Oder habe ich einen da einen Denkfehler und ich benötige die Arbeitsbew. weil ich meinen Wohnsitz in Österreich habe?
Liebe Grüße René
Verfasst von: Gast am 19.08.2009 07:31
Nutzer-Avatar
THEMA: Wohnsitz in Österreich, arbeiten in Deutschland
Lieber René, Sie haben vollkommen Recht - aber leider hat sichin mener Erfahrung gezeigt, dass die deutschen Behörden damit doch so ihre Probleme haben. Also sollten Sie einfach sicherheitshalber dort bei der direkt zuständigen Behörde vorsichtshalber Erkundigungen einziehen. ...und wenn Ihnen meine Info hilfreich war, dann freue ich mich über eine positive Bewertung (Register Selbständige Bilanzbuchhalter) - Danke Mit besten Grüßen claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: Thomas Lamprecht am 20.08.2009 16:03
Nutzer-Avatar
THEMA: RE: Wohnsitz in Österreich, arbeiten in Deutschland
Guten Tag, ich habe das letztes Jahr gemacht. Es ist in D keine Arbeitsbewilligung notwendig, wenn man aus der EU kommt. (das ist bestätigt für Italien und Österreich - mein Arbeitskollege und ich). Das einzige Problem könnte sein: - für die Anmeldung benötigt man einen Wohnsitz - für einen Wohnsitz ein Konto - für ein Konto eine Anmeldung Wichtig: man kann nur einen Hauptwohnsitz in D anmelden. Länderübergreifende haupt- Nebenwohnsitze gibt es nicht. Trotzdem ist es möglich steuerlich die doppelte Haushaltsführung abzusetzen (in D). Grüße Lamprecht Thomas