www.steuerberater.com - Steuerforum
Thread geschlossen.
Verfasst von: M.L. am 03.03.2011 14:04


Ich bin Arbeitnehmer und bekomme vom Dienstgeber für jede Dienstreise eine detailierte Reisekostenabrechnung. Auch wenn die Frage sehr generell ist, aber gibt es Teile in der Reisekostenabrechnung die ich unter Werbungskosten geltend machen kann? Mir sagen die Positionen "nicht ausgeschöpfte Steuerfreibeträge" oder "Hinzurechnungsbetrag" auf diesen Abrechnungen leider nichts.
An sich sind Diäten, Reisezeitvergütungen, Lenkerzeitvergütungen etc alle auf der Abrechnung bedacht.
Vielen Dank für die geduldige Beantwortung einer Laienfrage :)
An sich sind Diäten, Reisezeitvergütungen, Lenkerzeitvergütungen etc alle auf der Abrechnung bedacht.
Vielen Dank für die geduldige Beantwortung einer Laienfrage :)
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.03.2011 16:29


Liebe(r) M.L.
nicht ausgeschöpfte Steuerfreibeträge: steuerlich ist es möglich einen gewissen Betrag als "Diäten" "Tagesgelder" bei Reisen geltend zu machen. Wenn der Betrieb weniger als den steuerlich möglichen Betrag ansetzt, dann können Sie den "steuerlich nicht ausgeschöpften Betrag" als Werbungskosten geltend machen.
Hinzurechnungsbetrag: Dies könnte der Betrag sein, der steuerlich über die freien Teile hinausgeht und daher in der Lohnverrechnung verabgabt wird/wurde.
Beide Interpretationen beziehen sich auf Möglichkeiten. Sie sollten mit Ihren Fragen und eventuell mit meinen Mutmaßungen das Personalbüro aufsuchen und klären, ob es in Ihrem Betrieb so gehandhabt wird.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at
nicht ausgeschöpfte Steuerfreibeträge: steuerlich ist es möglich einen gewissen Betrag als "Diäten" "Tagesgelder" bei Reisen geltend zu machen. Wenn der Betrieb weniger als den steuerlich möglichen Betrag ansetzt, dann können Sie den "steuerlich nicht ausgeschöpften Betrag" als Werbungskosten geltend machen.
Hinzurechnungsbetrag: Dies könnte der Betrag sein, der steuerlich über die freien Teile hinausgeht und daher in der Lohnverrechnung verabgabt wird/wurde.
Beide Interpretationen beziehen sich auf Möglichkeiten. Sie sollten mit Ihren Fragen und eventuell mit meinen Mutmaßungen das Personalbüro aufsuchen und klären, ob es in Ihrem Betrieb so gehandhabt wird.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at