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Kurzarbeit-Rechner 2020

Wieviel Kurzarbeitergeld (Kug) steht dir zu? Wie können Unternehmen das Angebot der Kurzarbeit nutzen?

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Alle Angaben sind ohne Gewähr und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.

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Etwas Hintergrundwissen —

Kurzarbeit-Rechner

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Euer Arbeitgeber hat Probleme wegen der Coronakrise?

In der Kurzarbeit wird die Arbeitszeit für einige oder alle Angestellte eines Unternehmens verkürzt, weil ein Arbeitsausfall besteht. In manchen Fällen arbeitet ihr sogar gar nicht über einen bestimmten Zeitraum.
Damit euer Gehalt weiter gezahlt wird, hat der Staat das Kurzarbeitergeld (Kug) wieder eingeführt.
In diesem Fall zahlt euer Arbeitgeber zuerst euer Gehalt, erhält dann aber Kug von der Regierung zurück.

Zuletzt wurde das Kug bei der Finanzkrise 2008 eingeführt, man wollte damit Arbeitsplätze erhalten. Nun soll dieser Zuschuss in Zeiten von Covid-19 sicher stellen, dass ihr eure Rechnungen bezahlen könnt, obwohl euer Arbeitgeber euch nicht voll beschäftigen kann.

Wenn ihr wissen wollt wieviel Kug euch zusteht, benutzt unseren Kurzarbeitergeldrechner.

Hier kommen ein paar Antworten, die euch hoffentlich hilfreich sind:

Wie bekomme ich das Kurzarbeitergeld (Kug)? —

Euer Arbeitgeber muss sich für den Erhalt von Kug an die Agentur für Arbeit richten, und bestimmte Formulare ausfüllen und einreichen. Hat eure Firma einen Betriebsrat muss auch dieser zustimmen. Habt ihr keine tarifliche Vereinbarung über Kurzarbeit in eurem Betrieb, müssen die Angestellten dem Kurzarbeitergeld zustimmen.

Euer Arbeitgeber stimmt dann mit euch ab, um wieviel Prozent eure Arbeitszeit verringert werden soll. Dies kann von Person zu Person unterschiedlich sein, der eine arbeitet dann z.B. nur 30%, ein anderer Kollege noch 70%.

Der Anteil der Beschäftigten, die im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein müssen, soll auf bis zu 10 % gesenkt werden. Bisher musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall über 10 % betroffen sein.
Wichtig ist auch: Nicht der gesamte Betrieb muss Kurzarbeit arbeiten, es kann auch nur ein Teil eures Betriebes sein. Arbeitgeber müssen, um Kug zu erhalten, erst eine Anzeige abgeben, und als nächstes einen Antrag stellen.

Wer kann Kurzarbeitergeld erhalten? —

Wichtig ist, dass euch noch nicht gekündigt wurde, sonst erhaltet ihr kein Kug. Einen Aufhebungsvertrag solltet ihr ebenso nicht unterzeichnet haben.

Ausgenommen sind auch Rentner, Auszubildende, Minijobber oder Bezieher von Krankengeld. Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen haben jedoch Anspruch auf Kug.

Auch wenn ihr finanzielle Rücklagen habt, müsst ihr diese nicht angeben, bzw. aufbrauchen, solange es kein erhebliches Vermögen ist.

Stand: 24.04.2020

Die Wirtschaft in der Bredouille.

Der Corona-Virus geht nicht nur auf die Gesundheit, sondern lässt auch die Wirtschaft nicht unangetastet. Für Unternehmen, die ihre Angestellten nicht mehr voll beschäftigen können, haben wir hier die wichtigsten Infos zur Kurzarbeit zusammengetragen.

Arbeitgeber können bei der Bundesagentur für Arbeit (BfA) Kurzarbeitergeld (Kug) für ihre Angestellten beantragen, wenn diese momentan weniger oder überhaupt nicht arbeiten.

Voraussetzungen —

Gute Gründe für eine Bewilligung sind, wenn durch staatliche Anordnungen der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss, oder durch ausbleibende Lieferungen Arbeitszeit verringert werden muss.

Zunächst muss der jeweilige Betrieb die Kurzarbeit online bei der BfA angeben.
Dann muss die Bundesagentur feststellen, ob die Voraussetzungen für Kug gegeben sind. Wenn die BfA eurer Anzeige zustimmt, könnt ihr anschließend das Kug online beantragen.

Es gibt also zuerst die Onlineanzeige, anschließend den Onlineantrag.

Aufgrund der wirtschaftlichen Probleme durch Corona, hat die BfA die Gründe für eine Bewilligung geändert und erleichtert, und versucht so Kündigungen zu vermeiden.
Reine finanzielle Verluste können nicht durch das Kug aufgefangen werden. Der Anspruch auf die staatliche Unterstützung beruht auf unterschiedlichen Voraussetzungen:

  • Wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben. Geringverdiener sind mitzuzählen, Azubis nicht
  • Kug ist in allen Betrieben möglich, die mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person eingestellt haben
  • Nur Angestellte, denen noch nicht gekündigt wurde und die keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, werden durch Kurzarbeitergeld unterstützt
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausfallende Arbeitsstunden werden zu 100 % erstattet
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer könnenin Kurzarbeit gehen und Kug erhalten
  • Das Einbringen von Minusstunden zur Vermeidung von Kug ist nicht notwendig
  • Der Arbeitgeber muss versuchen die Kurzarbeit zu vermeiden, wie z.B. durch andere Aufgabenverteilung, Lager aufräumen und den Abbau von positiven Arbeitsstunden
  • Die Kurzarbeitszeit muss unvermeidbar und vorübergehend sein
  • Es besteht die Möglichkeit nur für eine Abteilung Gelder zu beantragen, während die anderen normal weiterlaufen
Der Antrag auf Kurzarbeit muss innerhalb des Monats, in dem sie erstmals aufgetreten ist, abgegeben werden. Wichtig ist, dass der Ausfall nicht branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist.

Wie gehe ich vor? —

Wenn du Kurzarbeitergeld (Kug) beantragen willst, musst du dies vorher deinen Angestellten mitteilen. Häufig wird dann mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung getroffen. Hat dein Unternehmen keinen Betriebsrat, müssen alle Beschäftigten, die von der Regelung betroffen sind, zustimmen. Wichtig ist, dass bei der Ankündigung bestimmte tarifliche Ansprüche und Fristen eingehalten werden.

Der nächste Schritt: Jetzt kannst du die BfA an deinem Betriebssitz wählen.

  1. Es gibt also zuerst die Onlineanzeige, hier das Formular:
    https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

    Eine englische Übersetzung gibt es hier .

  2. Anschließend folgt der Onlineantrag, auch hier der Antrag:
    https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf

    Eine englische Übersetzung gibt es hier .

Bewilligt die BfA deinen Antrag, kannst du das Kug berechnen. Für diese Berechnung kannst du das Angebot von Softwareanbietern oder Steuerberatern in Anspruch nehmen. Du bezahlst schließlich deinen Arbeitnehmern ihre geleistete Arbeit, dazu kommt dann von dir das Kug. Du beantragst monatlich nachträglich die Erstattung des Kurzarbeitergeldes.
Dieser sogenannte Leistungsantrag muss spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonat bei der BfA eingegangen sein.

Die Dauer der Kurzarbeit ist momentan auf zwölf Monate begrenzt. Falls du für einen oder mehr Monate die Kurzarbeit aussetzen kannst, verschiebt sich die Dauer der möglichen Kurzarbeit. Wird die Kurzarbeit für drei aufeinanderfolgende Monate unterbrochen, ist eine neue Anzeige bei der BfA nötig.

Wenn du Regelungen von Arbeitszeitkonten hast, füge diese der Betriebsvereinbarung auf Kurzarbeit bei. Bei Mitarbeitern mit mindestens einem Kind beträgt die Höhe des Kurzarbeitergeldes (Kug) beträgt ca. 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Bei kinderlosen Angestellten sind es ca. 60% des Nettogehalts.

Sobald du deine Angestellten wieder normal beschäftigen kannst, prüft die BfA nochmal die geleisteten Zahlungen und korrigiert diese gegebenenfalls im Rahmen einer Abschlussprüfung.

Falls du noch mehr Fragen hast, hier geht es zu den FAQ der BfA:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Und hier ist ein ausführliches Merkblatt:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Stand: 29.03.2020