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Verfasst von: Stefan am 29.01.2011 14:33
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THEMA: Fahrtenbuch gestohlen, was tun?
Ich hatte einen Einbruch in mein Auto, und mebst Handyladekabel hat der ..... ehschonwissen auch das Fahrtenbuch und einige adnere papeire mitgenommen. Also, genau genommen, er hat eine ganze Ablage-Lade mitgenommen, wo blöderweise das Fahrtenbuch drinen war.

Jetzt habe ich die Jahre 2008 und 2009 bereits nach Excel übertragen, für die Berechnung der Kosten für die Einkommenssteuererklärung, 2010 wolle ich demnächst anfangen.

Ich habe jetzt keinerlei Unterlagen mehr. 2008 und 2009 war es so, daß ich je etwa 20.000km privat und 10.000km dienstlich gefahren bin.
Kann ich das für 2010 - wo die Jahres-km-Leitung [das geht aus Werkstattrechnungen recht klar heraus] ebenfalls rund 30.000km war, wieder eine 2:1-Verteilung annehmen mit dem Hinweis darüber, daß das Fahrtenbuch gestohlen wurde, oder was soll ich sonst machen?

Stefan
Verfasst von: Bruce am 29.01.2011 21:06
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THEMA: Fahrtenbuch gestohlen, was tun?
Hallo,

gibt es noch "Nebenaufzeichnungen" zum Fahrtenbuch? Besuchsberichte, Reiseabrechnungen etc.? Auf jeden Fall die polizeiliche Anzeige mitschicken, eventuell auch Werkstattrechnungen, aus denen der km-Stand ersichtlich ist, wodurch die Plausibilität der 2:1-Verteilung noch gestütz werden kann.
Verfasst von: Stefan am 29.01.2011 21:46
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THEMA: Fahrtenbuch gestohlen, was tun?
Die Kilomenter kann ich durchaus plausibel erklären, also auch wegen Tankrechungen, nur halt eben das Verhältnis eben nicht.

Blöd ist auch, daß alle Papieraufzeichnungen weg sind, auch die der früheren Jahre, weil alles im gleichen Buch steht, ich war auf der letzten Seite und hatte das neue schon gekauft.

Btw - ist ein Versicherungsselbstbehalt zur Gänze privat?