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Verfasst von: Hertwig am 15.08.2010 10:43


Hallo,
ich habe meine Ferienwohnung an einen Herrn vermietet, der vor kurzem einen Wohnungsbrand hatte. Er wohnte ca. 58 Tage in der Ferienwohnung. Nun sollte ich ihm eine Rechnung dafür schreiben, damit ihm seine Versicherung den Betrag erstattet.
Die Versicherung sieht diese Rechnung aber nicht an, ich müsste meine Steuernummer angeben, die Mehrwertsteuer ausweisen und einen Stempel darunter setzen. Ich habe sonst nie eine Rechnung geschrieben, sondern immer nur eine Quittung. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ist es zwingend erforderlich meine Steuernummer anzugeben?
ich habe meine Ferienwohnung an einen Herrn vermietet, der vor kurzem einen Wohnungsbrand hatte. Er wohnte ca. 58 Tage in der Ferienwohnung. Nun sollte ich ihm eine Rechnung dafür schreiben, damit ihm seine Versicherung den Betrag erstattet.
Die Versicherung sieht diese Rechnung aber nicht an, ich müsste meine Steuernummer angeben, die Mehrwertsteuer ausweisen und einen Stempel darunter setzen. Ich habe sonst nie eine Rechnung geschrieben, sondern immer nur eine Quittung. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ist es zwingend erforderlich meine Steuernummer anzugeben?
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.08.2010 17:13

Weiß Veronika. Mag

Als Kleinunternehmerin dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und brauchen auch keine UID- Nummer.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 17.08.2010 07:49


Liebe Frau Hertwig,
Eine Quittung ist keine Rechnung.
Die Versicherung hat Recht, sie sind verpflichtet eine Rechnung aus zu stellen.
Diese MUSS einen Verweis auf die Mehrwertsteuer enthalten.
Wenn Sie Kleinunternehmer sind und daher nicht mehrwertsteuerpflichtig, dann haben sie statt einem Mehrwertsteuerausweis diese Information auf der REchnung an zu bringen.
Eine REchnung muss gewisse Kriterien erfüllen:
- fortlaufende Nummer
- Name und Anschrift des Leistenden (also von Ihnen, kann durch einen Stempel gesetzt werden)
- Name und Anschrift des Empfängers der Leistung (also von dem Herren der bei Ihnen eingemietet war)
- Leistungszeitraum (von bis)
- Leistungsmenge und Leistungswerte (z.B. 5 Nächte a EUR ... = EUR ...)
- Leistungsbeschreibung (z.B. Übernachtungen)
- Mehrwertsteuer (hinweis, wie oben angeführt)
- Rechnungsdatum
- DA sie über keine eigene UID-Nummer verfügen ist es durchaus üblich auch die eigene STeuernummer an zu geben, ist aber laut GEsetz keine Verpflichtung.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
Eine Quittung ist keine Rechnung.
Die Versicherung hat Recht, sie sind verpflichtet eine Rechnung aus zu stellen.
Diese MUSS einen Verweis auf die Mehrwertsteuer enthalten.
Wenn Sie Kleinunternehmer sind und daher nicht mehrwertsteuerpflichtig, dann haben sie statt einem Mehrwertsteuerausweis diese Information auf der REchnung an zu bringen.
Eine REchnung muss gewisse Kriterien erfüllen:
- fortlaufende Nummer
- Name und Anschrift des Leistenden (also von Ihnen, kann durch einen Stempel gesetzt werden)
- Name und Anschrift des Empfängers der Leistung (also von dem Herren der bei Ihnen eingemietet war)
- Leistungszeitraum (von bis)
- Leistungsmenge und Leistungswerte (z.B. 5 Nächte a EUR ... = EUR ...)
- Leistungsbeschreibung (z.B. Übernachtungen)
- Mehrwertsteuer (hinweis, wie oben angeführt)
- Rechnungsdatum
- DA sie über keine eigene UID-Nummer verfügen ist es durchaus üblich auch die eigene STeuernummer an zu geben, ist aber laut GEsetz keine Verpflichtung.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at