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Verfasst von: Claudia Plenk am 05.05.2010 10:10
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THEMA: Gewerbe und geringfügige Beschäftigung
Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden. Ich bin Studentin und stelle nebenbei (es ist eigentlich mein Hobby) Filztaschen her und möchte diese in Zukunft nebenbei vertreiben. Ich rechne mit Einnahmen bis zu 200-300 Euro monatlich.
Jetzt meine Frage: Ich arbeite neben meinem Studium noch geringfügig im Verkauf (verdiene 277 Euro/monatlich). Zählen die Einnahmen vom Gewerbe auch als mein Einkommen? Dh. ich müsste die 277 + 300 Euro zusammenrechnen und versteuern (da ich ja über die Geringfügigkeitsgrenze komme)?
Verfasst von: dermuch am 05.05.2010 10:36
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THEMA: Gewerbe und geringfügige Beschäftigung
a müßten sie - ist bei den summen allerdings reine theorie - denn sie werden mit dem einkommen unter den 11.000 euro sein - die noch steuerfrei sind. trotzdem werden sie eine est-erklärung abgeben müssen, weil sie a) zwei einkommensarten lukrieren und b) eine davon selbständig ist.
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 06.05.2010 16:46
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Verfasst von: Daniela Kemmer am 03.05.2011 21:10
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THEMA: Gewerbe und geringfügige Beschäftigung
Guten Abend.

Ich habe zu diesem Thema auch mal eine Frage.

Und zwar ich bin Hausfrau und Mutterwohne in Vorarlberg habe kein eigenes Einkommen nur das Kinderbetreungsgeld der GKK.

Das beläuft sich im Monat auf ca. 420 Euro und läuft nur noch 26 Monate.

Da ich gerne Digitals Scrapbooking mache und Webdesigne würde ich gerne ein paar Sachen verkaufen um

mir ein kleines Taschengeld zu verdienen.

Ich schätze mal das sich der Betrag dann auf 100 - 200 Euro beläuft kann mal auch weniger oder leicht mehr sein.

Brauch ich denn für sowas dann einen Gewerbeschein?
Verfasst von: Stefan am 28.06.2011 09:12
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THEMA: Gewerbe und geringfügige Beschäftigung
Guten Tag

ich hab einen Gewerbeschein als Kleintransporteur und habe nebenbei noch eine geringfüge Beschäftigung. Da mein Einkommen aus dem Gewerbe nicht über 4480€ liegt kann ich mich bei der SVA befreien lassen und zahlen nur den Beitrag für die Unfallversicherung. Somit habe ich mich über meine geringfüge Beschäftigung bei der BVA Kranken und Pensionsversichert (Selbstversicherung). Kann ich die Versichungsbeiträge der BVA in meine EIn/Ausgabenrechnung mithinein nehmen um leichter unter die 4480 bleiben zu können.


Vielen Danke für ihre Hilfe

Stefan