Bis zum 31.12.2009 konnten Unternehmer, die einen PKW für unternehmerische Zwecke in einem anderen EU-Staat leasen noch einen Vorteil gegenüber dem Inlands-Leasing erreichen.
Abr seit 1.1.2010 ist damit dann endgültig Schluss.
Durch die EU-Richtlinie 2008/8/EG gilt die neue Grundregel, dass im B2B-Bereich bei längerfristigen Vermietungen von Beförderungsmittel der Empfängerort maßgeblich ist.
Österreichische Unternehmen die einen PKW etwa in Deutschland mieten
oder gemietet haben, brauchen ab 1.1.2010 keine deutsche Umsatzsteuer
mehr zu zahlen. Die Steuerschuld geht auf Österreich über, das heißt, es müssen in diesem Fall 20 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden.
Jedoch kann man sich diesen Betrag leider nicht als Vorsteuer zurückholen,
weil für PKW ein Vorsteuerabzugsverbot besteht.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at