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12-03-2010 - KEG und OEG, Achtung auf Unterlagen
 
 
 

Mit 1.1.2007 wurden die Erwerbsgesellschaften (OEG und KEG) abgeschafft. Erwerbsgesellschaften wurden in eine OG (Offene Gesellschaft)bzw. KG (Kommanditgesellschaft)umfirmiert.
Diese Änderung musste im Firmenbuch eingetragen werden. Frist dafür war der 31.12.2009.

Sollten Sie diese Frist übersehen haben, dann sollte die Änderung rasch nachgeholt werden, allerdings fallen ab 01.01.2010 für die Änderung bzw. die Eintragung des Rechtsformzusatzes Gerichtsgebühren an.

Andere beantragte Änderungen (zB Sitzverlegung) werden ab 2010 überdies nur dann eingetragen, wenn auch der Rechtsformzusatz
gesetzeskonform protokolliert ist. Es wären sogar Zwangsstrafen
zur Erzwingung der Firmaänderung denkbar.


Die Anträge sind formfrei und müssen nicht notariell beglaubigt werden.
Es genügt die Unterschrift der zur Vertretung nach außen befugten Gesellschafter (Geschäftsführer).

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Änderungen auch auf Ihren Geschäftsunterlagen, Internet-Seite, E-mail-Signatur etc. anpassen. Leider sind heute noch in vielen Buchhaltungsunterlagen Rechnung und Schriftverkehr von 2010 mit dem Firmenzusatz KEG bzw. OEG zu finden. Dies könnte Probleme beim Vorsteuerabzug verursachen.

Für eventuelle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüüßen

Claudia Hochweis,MBA

www.hochweis.at
office@hochweis.at



 
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