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Sollten Sie 2009 einen Gewinn erzielen, unter die Kriterien des FBiG (Freibetrag für investierte Gewinne) fallen, und noch keine oder nicht ausreichen FBiG-fähigen Investitionen getätigt haben, sollten Sie noch vor Jahresende in die entsprechenden Wertpapiere investieren.
ACHTUNG: Die Wertpapiere müssen auf Ihrem Depot bereits mit 31.12.2009 eingebucht sein, um den FBiG in Anspruch zu nehmen.
Ihr Steuerberater informiert Sie dazu näher.
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