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Ab 2011 gibt es keinen Forschungsfreibetrag mehr. Es gibt nur noch die Forschungsprämie, die 10% von den begünstigten Aufwendungen ...
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07-10-2009 - noch bis 31.10.2009 einen neuen Freibetragsbescheid anfordern
 
 
 

Folgende Voraussetzungen sind für den geänderten Freibetragsbescheid nötig:

* mindestens 900 Euro zusätzliche Werbungskosten im Vergleich zum alten Freibetragsbescheid,
* Aufwendungen die zur Beseitigung von Katastrophenschäden angefallen sind und als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.



 
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