habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland und war dort aufgrund der Einkunftsarten (freiberufliche Tätigkeit, Gewerbe, Häuser, Kapitalerträge) bisher auch steuerlich zu veranlagen. Bin zusätzlich als freiberuflicher Arzt (Arbeitsmediziner) ebenso veranlagungspflichtig.Der freiberufliche Arzt kann in Deutschland anders als in Österreich nur über eine Niederlassung in eigener Praxis tätig werden. Grund genug, den Sitz der Arzttätigkeit im Jahr 2009 an einen Nebenwohnsitz in Österreich zu verlegen, denn der Wohnsitzarzt kann auch ohne eine eigene Ordination von seinem "Wohnsitz", der der dortigen Ärztekammer zu melden ist und zur Mitgliedspflicht führt, aus arbeitsmedizinisch tätig werden. So wird die arbeitsmedizinische Betreuung deutscher Kunden jetzt grenzüberschreitend vom Wohnsitz in Österreich aus ausgeübt. Jedoch sind in Deutschland auch von Kunden bereitsgestellte Büros in Betriebsstätten und ein eigenes "front office" als Anlaufstelle für Kunden, Geräte/Materiallager und für Verwaltungsarbeiten vorhanden (ehemaliger Praxisstandort). Der Lebensmittelpunkt dürfte aufgrund des Hauptwohnsitzes, der familären Verpflichtungen und des Immobilienbesitzes weiterhin in Deutschand liegen.
Bisher werde ich in Deutschland voll veranlagt. In Österreich nicht.
Hier sehe ich bei Beachtung von Art. 14 des DBA folgende offene Fragen:
-hat das Vorhandensein eines front office in Deutschland Auswirkungen auf die steuerliche Betrachtung der weiteren Fragen? Wenn ja, welche?
-sind aufgrund der freiberuflichen "Haupteinrichtung" in Österreich die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit innerhalb deutschen Staatsgebiets in Österreich oder in Deutschland zu veranlagen.
Sind unabhängig davon die weiteren Erträge aus gewerblichen Betrieben und aus Vermietung weiterhin in Deutschland oder auch in Österreich zu veranlagen? Wenn nein, welche Unterlagen müßte ich in Österreich vorhalten? |