Ab 1.6.2012 wird die U-Bahnsteuer (Wiener Dienstgeberabgabe)von 0,72 auf 2,--€ pro Dienstnehmer und Woche erhöht.
Der neue Satz muss ab der 23 Kalenderwoche angewandt ...
ich habe 2 Monate als freier Dienstnehmer gearbeitet. Davor und danach war bzw. bin ich als "normale" fixe Angestellte tätig. Jetzt verlangt das Finanzamt von mir einen Betriebseröffnungsbogen auszustellen für diese 2 Monate. Das ist mir komplett neu. Ich habe bzw. hatte doch nie ein Gewerbe bzw. ein eigenes Unternehmen - ich war nur freier Dienstnehmer. Auch als ich mich damals informiert habe, war nie die Rede von einem Betriebseröffnungsbogen sondern lediglich, dass ich für diese Zeit sowie für Zeiten als fix Angestellte in diesem Jahr eine Einkommenststeuererklärung zu machen habe - anstatt der Arbeitnhemerveranlagung. Bin nun natürlich verwirrt, da ich keine Unternehmen eröffnen will, da ich ja einen fixen Job habe! Auch Telefonate mit Wirtschafts- und Arbeiterkammer haben keine Klärung gebracht. Können Sie mir in diesem Punkt weiter helfen, bitte?
Verzweifelte und antwortsuchende Grüße, Anita
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am 09.09.2010 14:31
Sie müssen den Fragebogen ausfüllen, damit das Finanzamt eine Steuernummer für die Einkommensteuererklärung vergeben kann.Sie können auch gleich einen Fragebogen mitschicken für die Einstellung der Betriebstätigkeit.