Ab 1.6.2012 wird die U-Bahnsteuer (Wiener Dienstgeberabgabe)von 0,72 auf 2,--€ pro Dienstnehmer und Woche erhöht.
Der neue Satz muss ab der 23 Kalenderwoche angewandt ...
Ich wende mich mit einem besonderen Problem an Sie:
Ich bin seit Juli 2009 bei einem deutschen Unternehmen nicht selbstständig beschäftigt. Der Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) liegt in Österreich. Vom meinem HOME OFFICE aus bearbeite ich Kunden im deutschsprachigen Raum, aber auch Kunden im Internationalen Bereich. Sozialversichert bin ich in Österreich, der Arbeitgeber zahlt die DG und DN-Beiträge zur SV mit dem Gehalt aus, die ich dann selbst an den SV-Träger leiste. Sozialversicherungsmäßig also ok. Finanzangelegenheiten: Bis Mai 2010 hat mir der Dienstgeber ein Büro in einem Tochterunternehmen in Österr. zur Verfügung gestellt. Somit begründete dies eine Betriebsstätte, der DG wäre somit zum Lohnsteuerabzug meiner Bezüge in Österreich verpflichtet, ist dieser Verpflichtung jedoch nicht nachgekommen.
Genau heißt es: Der DG ist zum Lohnsteuerabzug in Öst. verpflichtet, soweit meine Tätigkeiten außerhalb Deutschlands anfallen. Für Tätigkeiten innerhalb Deutschlands sind darauf entfallene Bezüge in Deutschland steuerpflichtig. Im Rahmen des Progressionsvorbehaltes und des Doppelversteuerungsabkommens sind in Deutschland steuerpflichtige Bezüge in Österreich steuerfrei, müssen aber berücksichtigt werden bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung. Neben der Lohnsteuer sind vom deutschen Arbeitgeber in Österreich auch der Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds (DB) und ein Zuschlag zu diesem DB abzuführen. Dies erfolgt durch den DG auch nicht !
Keinen der o.g. Punkte zur Lohnsteuer konnte ich dem DG in Deutschland begreiflich machen, bzw. hat der DG darauf nicht reagiert. Zur Einforderung o.g. Punkte brauche ich einen Steuerberater, der sich mit deutschem Lohnrecht auskennt und meine Interessen vertreten kann. Zudem bin ich der Ansicht, daß der DG die Beiträge zur SV nicht in vollem Ausmaß ausbezahlt, weswegen ich bereits erhebliche finanzielle Probleme bekommen habe. Hier bedarf es einer rückwirkenden und laufenden ständigen Kontrolle.
Zu den erheblichen finanziellen Nachteilen einer Beschäftigung ( keine Abfertigung, kein 13. und 14. Monatsgehalt ) in Deutschland kommen rechtliche Nachteile dazu, die bei einem solchen Beschäftigungsverhältnis VORHER gut überlegt werden sollten. Leider erhält man VORHER von der SV und vom Finanzamt dazu kaum Auskünfte.....
Welchen Rat können Sie mir geben bzw. welchen Steuerberater können Sie dazu empfehlen ?
In Erwartung ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich,