Ab 1.6.2012 wird die U-Bahnsteuer (Wiener Dienstgeberabgabe)von 0,72 auf 2,--€ pro Dienstnehmer und Woche erhöht.
Der neue Satz muss ab der 23 Kalenderwoche angewandt ...
Ich befinde mich derzeit in einem ganz normalen Angestelltendienstverhältnis und habe nun die Möglichkeit, als Privatperson durch die Erbringung eines bestimmten Werkes ca. 4000-5000 EURO zusätzlich zu verdienen.
Diesbezüglich hätte ich zwei fast schon banale Fragen: 1. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden, auch wenn keine "Wiederholungsabsicht" besteht? 2. Welche Steuern fallen für dieses zusätzliche Einkommen idHv ca. 4000-5000 EURO an?
Danke im Voraus! c.b.
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am 09.09.2010 14:42
Das hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben.Keinen Gewerbeschein brauchen Sie für unterrichtende,wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten. Die Einkommensteuer beträgt "über den Daumen" 1/3 des Zusatzeinkommens ,ausser Sie sind Spitzenverdiener.dann sind es 50% Beachten Sie, dass Sie ab einem Zusatzverdienst von EUR ca 4.300,-- auch 25% Sozialversicherung zahlen müssen.