Ab 1.6.2012 wird die U-Bahnsteuer (Wiener Dienstgeberabgabe)von 0,72 auf 2,--€ pro Dienstnehmer und Woche erhöht.
Der neue Satz muss ab der 23 Kalenderwoche angewandt ...
ich bin deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland und habe 2010 acht Wochen in einem Saisonjob in Österreich gearbeitet (befristeter Arbeitsvertrag). Anschließend habe ich aufgrund eines Unfalls 12 Wochen Krankengeld von der österreichischen Krankenkasse erhalten, bei der ich über meinen Arbeitgeber versichert war (Unfall kurz vor Ende des Arbeitsvertrages/Versicherungszeitraums, daher keine Entgeldfortzahlung vom Arbeitgeber, sondern direkt Krankengeld). Der Arbeitslohn wurde regulär versteuert, das Krankengeld ebenfalls durch Einbehalt eines Prozentsatzes durch die Krankenkasse). Dazu habe ich folgende Fragen:
- gibt es einen Freibetrag, innerhalb dessen ich keine Steuer zahlen muß, d.h. die einbehaltenen Steuern zurückbekomme, und wie hoch ist der ggf.? - muß ich eine Steuererklärung machen, auch wenn ich möglicherweise eine Nachzahlung aufgrund der Pauschalbesteuerung des Krankengeldes zu erwarten habe? - wenn ich nicht verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben, wie bekomme ich heraus, ob ich eine Rückzahlung oder Nachzahlung zu erwarten habe?
ich benötige eine Auskunft. Wenn ich einen Wintersaisonjob von November 2011 bis April 2012 in Österreich mache, meinen Wohnsitz aber in Deutschland habe, wie muss ich dann versteuern?