Ab 1.6.2012 wird die U-Bahnsteuer (Wiener Dienstgeberabgabe)von 0,72 auf 2,--€ pro Dienstnehmer und Woche erhöht.
Der neue Satz muss ab der 23 Kalenderwoche angewandt ...
Ich bin als Vertreter bei einer Firma angestellt und habe von der Firma auch ein Firmenauto, mit dem ich auch privat fahren darf, zur Verfügung. Als Sachbezug werden mir - wie in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehen - 1,5% der Anschaffungskosten verrechnet, da ich kein Fahrtenbuch führe.
Für meine selbständige Tätigkeit benutze ich ebenfalls das Firmenauto und schreibe ein Fahrtenbuch. Jetzt meine Frage: Darf ich für meine selbständige Tätigkeit das gesamte Kilometergeld als Betriebsausgabe ansetzen oder gibt es da eine Regelung - bei Verwendung eines Firmenautos - die anders lautet?
Mfg KS
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am 31.08.2010 11:53
Nachdem Sie steuerlich gesehen ja einen versteuerten Aufwand haben - nämlich den Sachbezug - dürfen sie im Gegenzug für die Selbständigkeit (in der Sie ja den "Privatanteil" des Firmenwagens nutzen) Kilometergeld als Aufwand geletndf machen.