Ich bin als Vertreter bei einer Firma angestellt und habe von der Firma auch ein Firmenauto, mit dem ich auch privat fahren darf, zur Verfügung. Als Sachbezug werden mir - wie in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehen - 1,5% der Anschaffungskosten verrechnet, da ich kein Fahrtenbuch führe.
Für meine selbständige Tätigkeit benutze ich ebenfalls das Firmenauto und schreibe ein Fahrtenbuch. Jetzt meine Frage: Darf ich für meine selbständige Tätigkeit das gesamte Kilometergeld als Betriebsausgabe ansetzen oder gibt es da eine Regelung - bei Verwendung eines Firmenautos - die anders lautet?
Mfg KS
Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am 31.08.2010 11:53
Nachdem Sie steuerlich gesehen ja einen versteuerten Aufwand haben - nämlich den Sachbezug - dürfen sie im Gegenzug für die Selbständigkeit (in der Sie ja den "Privatanteil" des Firmenwagens nutzen) Kilometergeld als Aufwand geletndf machen.