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Verfasst von: Daniela Leitner am 27.08.2010 00:07
 


Österreich THEMA:  Wohne in Österreich arbeite aber für ein Deutsches Internet Dienstleistungs Unternehmen

 Ich werde mit Provision bezahlt und die Ust. wird mitbezahlt weiss nicht ob Deutsche oder Österreichsiche,
 habe meinen Wohnsitz in Salzburg, Geld = Provision wird aber auf mein Konto in Deutschland überwiesen,
 jetzt möchte ich wissen wo ich diese Ust. abführen muss? Das Problem war das es diesem Unternehmen nur möglich
 ist mit Ust. die Provision auszubezahlen. Dazu habe ich Ihnen meinen Gewerbeschein geschickt den ich aber vorher schon
 zurückgelegt habe, dies habe ich dem unternehmen gesagt und diese meinten ich soll diesen nur schicken, ging anscheinend
 nur darum ob ich das Gewerbe ausüben darf.

 Das finanzamt meinte ich muss nicht jede tätigkeit als gewerbe anmelden, da es auch gar nicht möglich ist alle
 Beschäftigungsformen als Gewerbe anzumelden, es würde reichen wenn ich mir eine UID, zulege.
 Sie teilten mir aber auch mit das ein gewisser Betrag im Jahr steuerfrei ist und wenn ich diesen nutzen möchte
 bzw. steuerbefreit sein möchte könnt ich mir keine uid zulegen.

 bitte helfen wie und was muss ich jetzt tun?
 
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 27.08.2010 12:13
 


Österreich THEMA:  Wohne in Österreich arbeite aber für ein Deutsches Internet Dienstleistungs Unternehmen
Liebe Frau Leitner,

Hmmm, also vorweg klingt das für mich nicht gut.

Wenn Sie in Österreich leben und selbständig sind, dann müssten Sie wenn dann österreichische Mehrwertsteuer verrechnen. Allerdings würde es sich hier um ein Reverse Charge handeln und eigentlich müssen Sie Ihre österreichische UID-Nummer auf der Rechnung angeben, wodurch Sie ohne Mehrwertsteuer verrechnen und das Deutsche Unternehmen zahlt Erwerbesteuer an das Finanzamt und holt sich das als Erwerbs-Vorsteuer wieder. SIE sollten daher jedenfalls KEINE erhalten!

Warum sie den Gewerbeschein stillgelegt haben, wenn Sie aber selbständig arbeiten, weiß ich jetzt nicht, aber das sollten Sie jedenfalls nicht machen. Und haben Sie denn eine UID-Nummer? Und haben Sie sich mit der Selbständigkeit beim Finanzamt registriet? Und wie sehen denn die Provisionsgutschriften aus, die Sie von Deutschland erhalten?

ob Sie das Konto in Deutschland haben oder nicht, ist vielleicht für den Zahlungslauf interessant, für die Steuer aber unwichtig.

Auch ist die UID-Nummer weder von Ihrem Gewinn noch vom Umsatz abhängig sondern ausschließlich von dem Umstand ob Sie mit Steuer verrechnen WOLLEN, außer wenn Sie mehr als 30.000,-- Umsatz im Jahr haben, dann MÜSSEN Sie mit Ust verrechnen und daher eine UID-Nummer haben.

Wenn Sie aber keine haben, dann DÜRFEN Sie nicht mit Ust verrechnen (verrechnet bekommen) oder Sie müssen diesen ans Finanzamt zahlen - was schlecht wäre, wenn Sie im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen können.

Alles im Allem => Sie sollten einen Berater aufsuchen, der Ihnen hilft dieses Dilemma zu lösen.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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