S.g. Damen und Herren,
zurzeit aboslviere ich mein Pflichtpraktum im Rahmen meines Studiums. (BWL)
Um eine Entlohnung zu bekommen, muss ich dem Unternehmen eine Rechnung
stellen.
Meine Fragen:
Wie muss diese Rechnung aussehen?
Muss ich Umsatzsteuer verrechnen?
Muss ich Sozialversicherung, Pensionsversicherung... etc. zahlen?
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Besten Dank im Voraus
Verfasst von:
Franz W. Bernhardt am 02.08.2010 09:32
Es handelt sich offenbar um einen Dienstvertrag, deshalb hat Sie der Dienstgeber bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden und eine Personalabrechnung durchzuführen. Sie brauchen keine Rechnung ausstellen.
Nun, das mit der Honorarnote ist eine sonderbare Sache, denn wenn Ihnen für Ihre Arbeit kein Entgelt zusteht, worüber sollen Sie dann eine Honorarnote schreiben? Wenn es sich um ein "Taschengeld" für die Tätigkeit handelt, dann wäre dieses dennoch über die Lohnverrechnung ab zu wickeln.
Vielmehr würde ich sagen, dass Sie da vielleicht ein "Schreiben" an die Firma mit dem Ersuchen um "Subvention für das STudium" oder "... für das Pflichtpraktium" ansuchen. Denn wie gesagt - für die Leistung wurde ja KEIN Entgelt vereinbart, also kann auch keine Honorarnote zu stellen sein.
Dafür gilt: - keine Umsatzsteuer (da keine Leistung) - Keine Abgaben, da es sich um eine Form eines "Stipendiums" handelt
Im Praktikantevertrag steht: für die Dauer des Praktikums erhält der Praktiant vom Arbeitgeber keine finanzielle Vergütung.
Die "Aufwandsentschädigung" wurde im Nachhinein ausgemacht, steht aber nicht im Vertrag. Mir wurde nur gesagt, dass ich eine Rechnung/Honorarnote schreiben muss.
Wenn ich das jz richtige Verstanden habe, schreibe ich einfach statt Rechnung - "Subvention für das Pflichtpraktikum" und muss dafür auch keine SV Beträge zahlen.??